Die Übergabe des Unternehmens an ein Familienmitglied hat mit über 50 % immer noch den höchsten Anteil. Wesentliche Frage ist deshalb die „richtige“ Anlage des Auswahlprozesses für den potenziellen Nachfolger.

Dabei sollte tatsächlich ein größeres Augenmerk auf die Qualifikation als rein auf das Vorhandensein einer Blutsverwandtschaft gelegt werden. Was bei der Auswahl externer Kandidaten die übliche Vorgehensweise ist, scheint bei der familieninternen Lösung viel zu häufig vernachlässigt zu werden.

Es geht allerdings nicht darum, schon einen „fertigen“ Unternehmensnachfolger aus den eigenen Reihen zu finden, sondern vielmehr, ein sachlich begründetes und nachvollziehbares Anforderungsprofil zu erstellen. Das kann durchaus auch als Vorlage für einen entsprechenden Qualifikationsplan dienen, der mehrstufig über einen längeren Zeitraum abgearbeitet werden kann. Ein solches Anforderungsprofil eignet sich ebenfalls bei der Klärung der Unternehmensnachfolge, wenn mehrere Familienstämme daran beteiligt sind.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Bildung eines Auswahlgremiums zu prüfen. Dieses berät gemeinsam darüber, wer von den zur Verfügung stehenden Nachkommen – auf Basis vorher definierter Anforderungen – geeignet erscheint.

Es wird künftig allerdings nicht nur darauf ankommen, dass der „Übergeber“ für sich die Frage beantwortet, wer von seinen Nachkommen das Unternehmen übernehmen soll, sondern immer häufiger wird zu klären sein, ob die Kinder überhaupt den elterlichen Betrieb übernehmen wollen. Studien zeigen nämlich, dass sich durchaus bei der nachfolgenden Generation ein Einstellungswandel vollzieht. Immer häufiger wird von den Nachfahren eine andere Lebensplanung verfolgt, die eben nicht die Übernahme des elterlichen Betriebs beinhaltet. Darum kommt es in Folge immer seltener zu einer „automatischen“ familieninternen Nachfolge.

Für alle Beteiligten oftmals überraschend ist die Feststellung, dass die interne Abstimmung einen nicht zu unterschätzenden Abschnitt dieser Phase bildet, was den Zeitbedarf und die Komplexität angeht. Hier geht es nämlich darum, allen Beteiligten – insbesondere denjenigen, die nicht für die Unternehmensnachfolge infrage kommen – den Auswahlprozess so transparent zu machen und die Entscheidungen nachvollziehbar zu erklären, dass diese auch akzeptiert werden. Denn dieser Prozesslegt letztendlich die Basis für die sich anschließendeVermögensaufteilung,dievonSeitendesÜbergebersgerechtsein,aberebenauchvondenNachkommenals solche empfunden werden soll.

Da Abstimmungsgespräche innerhalb der Familie nicht immer reibungslos erfolgen, sollte der Übergeber prüfen, ob er zur Unterstützung nicht einen Moderator hinzuzieht, der dabei hilft, die Sachorientierung zu wahren.

Manfred Rinderer, concess M+A-Partner Bonn/Gerolstein

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