FÜR DEN AKTIENBESITZ GILT FOLGENDE FAUSTREGEL: „100 MINUS LEBENSALTER“ IN PROZENT SOLL DER AKTIENANTEIL IN DER VERMÖGENSAUFTEILUNG BETRAGEN.

Das bedeutete auch für einen beispielsweise 80-Jährigen Unternehmer, der sein Lebenswerk im Rahmen der Unternehmensnachfolge verkauft hat, eine Aktienquote von 20 Prozent. Warum sollte der Aktienbesitz in der Ruhestandsphase eines Unternehmensverkäufers falsch sein, wenn er für die Ansparphase – vor allem in der Niedrigzinsphase – als so wichtig angesehen wird?  Früher galt der Einsatz von Aktien in der Ruhestands- oder Auszahlphase generell als zu risikoreich. Wirtschaftswissenschaftler haben aber in mehreren Studien nachgewiesen, dass auch in der Rentenphase eine Aktienquote von 20 bis 50 Prozent den Kapitalerhalt fördert.

Für die Unternehmensnachfolge gilt dies um so mehr.

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